2000/2001: Ein Jahr mit dramatischen Änderungen

Auch das neue Jahrtausend weitere einschneidende Ereignisse: Im November 2000 wurde der erste originäre BSE-Fall in Deutschland, Schleswig-Holstein, festgestellt.
In Folge der vorangegangenen Krisen und des BSE-Geschehens in der EU legte die EU-Kommission das Weißbuch zum Lebensmittelrecht vor. Darin wurden die Pläne für eine vollständige Überarbeitung der europäischen Rechtsetzung im Bereich der Futtermittel- und Lebensmittelkette zusammengefasst. Am Anfang stand folgerichtig die Lebensmittel-Basisverordnung der EU, die im Jahr 2002 veröffentlicht wurde.

National trat als Folge des BSE-Geschehens das „Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel“ am 02.12.2000 in Kraft. Es war für die Branche ein Paukenschlag, da es ein weitreichendes Verfütterungsverbot „für proteinhaltige Erzeugnisse und Fette warmblütiger Landtiere und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten“ enthielt. Das als Folge des Auftretens von BSE in Deutschland erlassene Gesetz trat nach nur fünftägiger Beratung bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. In der Konsequenz verloren die über Nacht verbotenen Futtermittel nicht nur ihren Wert. Es entstanden hohe Entsorgungskosten. Die Futtermittelmärkte wurden vollständig verunsichert und die Mischfutterfirmen vor nie gekannte Herausforderungen durch Rezepturumstellungen und eine Nulltoleranz für bisher bewährte Futtermittel gestellt.