1933-1945: Drittes Reich

Mit dem politischen Führungswechsel 1933 wurde der Verband deutsche Futtermittelfabrikanten e. V., Berlin, und der ihm angeschlossene Verband Deutscher Kraftfutterfabriken, Köln am Rhein, aufgelöst. Die Interessen der Hersteller nahm vorübergehend der Deutsche Landhandelsverband e. V., Berlin, wahr, bis im selben Jahr der Reichsnährstand als Körperschaft des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen wurde. Grundlage dafür war das „Gesetz über die Zuständigkeit des Reiches für die Regelung des ständischen Aufbaues der Landwirtschaft“. Diese Universalorganisation war auf Zwangsmitgliedschaft und -beiträgen aufgebaut, streng zentralistisch gegliedert und wurde nach dem sogenannten Führerprinzip geleitet.

Der eklatante Futtermittelmangel auch in den Kriegsjahren führte zu großem „Erfindungsreichtum“. Teilweise zwang der Mangel zur Verwendung zweifelhafter Komponenten, um die Notlage zu bewältigen. Mit der Einführung der „Normentafel“ ergab sich eine sehr wichtige Neuerung für die deutsche Mischfutterindustrie – ihre Produkte wurden genehmigungspflichtig. 1939 wurden Bezugsscheine für Mischfutter eingeführt.

1945 waren die Mischfutterfabriken weitgehend zerstört. In den letzten Kriegsjahren wurden gerade die bekanntesten und größten Unternehmen, die sich in vielen Fällen in den Industriezentren befanden, durch den Bombenkrieg schwer getroffen. Gegen Kriegsende kam die Produktion fast völlig zum Erliegen.