1920-1933
Vor dem ersten Weltkrieg und in den ersten Jahren nach dem Krieg hatten alle Arten von Melassemischfutter die erste Stelle in den Herstellungs- und Verkaufsprogrammen eingenommen. Nun eröffnete sich die Möglichkeit zur Ausdehnung des Umsatzes auf Geflügel- und Milchviehmischfutter. Zweifellos hatte hierbei die Änderung der Verzehrgewohnheiten der Bevölkerung den entscheidenden Impuls gegeben. Die gesteigerte Nachfrage nach tierischen Produkten erhöhte erheblich den Verbrauch aller Arten von Futtermitteln. Die Folge war ein Produktionsanstieg von Milchvieh-, Schweine- und Geflügelmischfutter. Mineralstoffmischungen folgten. Dagegen ging der Absatz von Melassemischfutter immer weiter zurück.
Um den Verkehr mit Mischfuttermitteln zu regeln, trat ab 1920 die Verordnung über Mischfutter mit einer Genehmigungs- und Deklarationspflicht für Mischfutter in Kraft. Es durften nur drei Komponenten verwendet werden. Diese Verordnung war unzureichend. Das Futtermittelgesetz von 1927 war eine Verbesserung und führte zu einer inneren Stärkung des Berufsstandes der Mischfutterhersteller und zu einer erfolgreichen Geschäftsausweitung in den folgenden Jahren. Der Gesetzgeber verzichtete zu der Zeit noch auf Überwachungsvorschriften.